Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Wege die beschritten werden müssen um an einen Fischereischein zu kommen

1. Kinder und Jugendliche gehen mit zwei Passbildern zum Fischereiamt (Adresse siehe unten) und lassen sich einen Jugendfischereischein aushändigen, vorausgesetzt der Erziehungsberechtigte hat seine Einwilligung erteilt. Im Anschluss daran erfolgt die Antragstellung um Aufnahme in einem Angelverein. In diesem Verein nimmt der Angelfreund an einer Angelschulung teil, in der unter anderem die Belehrung über das weidgerechte Töten des Fisches erfolgt. Diese Bescheinigung ist mitzuführen.

2. Angelinteressierte ab dem 18 Lebensjahr, verfahren wie bei Kinder und Jugendliche mit ihrer Antragstellung, nur mit dem Unterschied das sie gleich einen Schulungstermin zum Abschluss einer Fischereiprüfung belegen müssen. Achtung! Die Verfahrensweise, das die Prüfung erst nach Erhalt des Fischereischeins abgelegt werden kann, ist schon seit einigen Jahren aufgehoben. Dadurch wird auch auf eine Angelschule, wie bei Kinder und Jugendlichen verzichtet.

Fischereiamt Berlin
Havelchaussee 149/151
14055 Berlin
Tel. 030-30069914
Fax. 030-3041505
 

Dienstag.:     09:00-13:00 Uhr

Donnerstag : 09:00-13:00 Uhr
                   14:00-18:00 Uhr

Freitag :      09:00-13:00 Uhr
 

Landkreis Märkisch Oderland
Fachbereich I
Untere Fischereibehörde
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Tel: 03346 850285