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Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Wege die beschritten werden müssen um an einen Fischereischein zu kommen
1. Kinder und Jugendliche gehen mit zwei Passbildern zum Fischereiamt (Adresse siehe unten) und lassen sich einen Jugendfischereischein aushändigen, vorausgesetzt der Erziehungsberechtigte hat seine Einwilligung erteilt. Im Anschluss daran erfolgt die Antragstellung um Aufnahme in einem Angelverein. In diesem Verein nimmt der Angelfreund an einer Angelschulung teil, in der unter anderem die Belehrung über das weidgerechte Töten des Fisches erfolgt. Diese Bescheinigung ist mitzuführen.
2. Angelinteressierte ab dem 18 Lebensjahr, verfahren wie bei Kinder und Jugendliche mit ihrer Antragstellung, nur mit dem Unterschied das sie gleich einen Schulungstermin zum Abschluss einer Fischereiprüfung belegen müssen. Achtung! Die Verfahrensweise, das die Prüfung erst nach Erhalt des Fischereischeins abgelegt werden kann, ist schon seit einigen Jahren aufgehoben. Dadurch wird auch auf eine Angelschule, wie bei Kinder und Jugendlichen verzichtet.
Fischereiamt Berlin Havelchaussee 149/151 14055 Berlin Tel. 030-30069914 Fax. 030-3041505
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Dienstag.: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag : 09:00-13:00 Uhr 14:00-18:00 Uhr
Freitag : 09:00-13:00 Uhr
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Landkreis Märkisch Oderland Fachbereich I Untere Fischereibehörde Puschkinplatz 12 15306 Seelow Tel: 03346 850285
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